Prüfung und Wartung
Blitzschutzanlagen müssen regelmäßig geprüft werden, um die Wirksamkeit und Betriebssicherheit dauerhaft gewährleisten zu können. Das Prüfintervall richtet sich dabei nach den Anforderungen des Gebäudes und der Blitzschutzklasse. Gemäß BGB § 823 Verkehrssicherungspflicht ist der Betreiber einer Anlage verpflichtet, diesen Vorschriften nachzukommen. Kommt der Betreiber dieser Pflicht nicht nach und es entsteht ein Schaden, ist es möglich, dass kein Versicherungsschutz besteht und haftungsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Unsere Leistungen
Beratung
Wir beraten Sie in allen Themen rund um das Thema Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen gemäß den aktuellen Vorschriften.
Erstprüfungen
Unsere zertifizierten Fachkräfte prüfen Ihre Blitzschutz- oder Erdungsanlage im Rahmen der Sachkundigenprüfung vor Inbetriebnahme.
Wiederholungsprüfungen
Unsere zertifizierten Fachkräfte prüfen regelmäßig Ihre Blitzschutzanlage und stellen Ihnen ein Protokoll über den Zustand Ihrer Blitzschutzanlage aus.
Qualität
Unser Anspruch ist es, Kunden die bestmögliche Qualität zu bieten. Zuverlässigkeit und Termintreue stehen dabei stets an erster Stelle.